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Fördergebiet

Das Fördergebiet der Daniel-Theysohn-Stiftung ist in der Stiftungssatzung als eigenständige Bestimmung nicht ausgewiesen. Bei der Festlegung der Förderzwecke in § 2 der Satzung hat der Stifter hierzu entsprechende Festlegungen getroffen.

Bei dem Förderzweck der schulischen und beruflichen Ausbildung von Jugendlichen ist das Fördergebiet abschließend festgelegt auf die Gemeinden:

  • Ludwigswinkel
  • Fischbach
  • Waldfischbach-Burgalben
  • Heltersberg
  • Schmalenberg
  • Geiselberg

Im Zusammenhang mit den sonstigen Förderzwecken definiert der Stifter das Fördergebiet als das

"Gebiet der Pfalz, mit größtmöglichem Vorrang des ehemaligen Landkreises Pirmasens."

Mit dieser Formulierung gibt der Stifter eine Gewichtung vor, die bei den Entscheidungen des Stiftungsvorstandes Berücksichtigung finden muss.

Die bevorzugte Förderung der Gemeinden Ludwigswinkel und Fischbach

Eine weitere Gewichtung, die sich nicht durch die Satzung, sondern durch den vielfach dokumentieren Stifterwillen ergibt, findet seit jeher bei den Entscheidungen des Stiftungsvorstandes Berücksichtigung.

Nach den vorliegenden Berichten von Zeitzeugen, war aus vielen Aussagen und Nachfragen des Stifters, auch als es darum ging die Stiftung zu vergrößern, zu entnehmen, dass er die Gemeinden Ludwigswinkel und Fischbach vor allen anderen bevorzugen wollte.

Gegenüber Dritten verwendete Daniel Theysohn oft den Ausdruck "meine Gemeinden" und meinte damit die Gemeinden Ludwigswinkel und Fischbach.

Im Jahre 1970, als die Gründung der Stiftung anstand und der Zweck einer solchen Stiftung diskutiert wurde, entschied er: "Ich will was für meine Gemeinden tun, aber was?". Oberster Grundsatz war also, etwas für Ludwigswinkel und Fischbach zu tun. Die genauen Details waren dabei sekundär.

Ein Jahr vor seinem Tod sagte Daniel Theysohn zum damaligen Bürgermeister der Gemeinde Ludwigswinkel, Herbert Klar, in Gegenwart von Edmund Lambert, Bürgermeister der Gemeinde Fischbach, wörtlich: "Für Euch mache ich was ganz Großes!"

Mit der Stiftungsaufsicht sind bezüglich der konkreten Umsetzung des Stifterwillens in diesem Zusammenhang verbindliche Vereinbarungen getroffen worden, an denen sich der Stiftungsvorstand bei seinen Entscheidungen ausrichtet.