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Förderverfahren

Die Daniel Theysohn-Stiftung fördert die in der Satzung festgelegten Stiftungszwecke und unterscheidet hierbei zwischen

Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung von Jugendlichen

und

Förderung weiterer Stiftungszwecke

Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft der Vorstand, ausgerichtet an:

  • den Satzungsbestimmungen, bzw. dem Stifterwillen,
  • den gesetzlichen Vorgaben (LStiftG, AO usw.),
  • der Summe der zur Verfügung stehenden Fördermittel (Erträge des Vorjahres).

Weitere Informationen zum Förderverfahren der Daniel-Theysohn-Stiftung können Sie unter den Punkten Förderzwecke, Fördergebiet und Fördergrundsätze einsehen.